Pflegeberatung

Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Persönlich. Verständlich. Zeit für Sie.

Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Empathie und Zeit zur Seite. Wir begleiten Sie durch den oft unübersichtlichen Pflegealltag, helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen und zeigen Wege auf, wie Sie Pflegeleistungen optimal nutzen können – verständlich, persönlich und ohne Fachchinesisch.
Denn bei uns geht es nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern um das, was wirklich zählt: eine Pflegeberatung, die Ihnen Sicherheit, Entlastung und Vertrauen schenkt.

Pflege ist Vertrauenssache
– und verdient mehr als nur einen schnellen Pflichttermin.

Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch – mit Erfahrung, Empathie und echter Zuwendung.

Wir möchten, dass Sie verstehen, welche Leistungen Ihnen wirklich zustehen, wie Sie entlastet werden können und wo Sie Unterstützung erhalten – ganz ohne Fachchinesisch.

Für wen ist die Pflegeberatung gedacht?
Unsere Beratung richtet sich an alle, die Pflegegeld erhalten – also Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
Doch auch Pflegegrad 1 kann profitieren: Wir zeigen, wie Entlastungsleistungen, Zuschüsse und Unterstützungsangebote sinnvoll genutzt werden können, um den Alltag leichter und sicherer zu gestalten.

Unsere Haltung
– Persönlich. Verständlich.
Zeit für Sie.

Wir wissen, dass Pflegeberatung oft als Pflichttermin empfunden wird – ein kurzer Anruf, ein Formular, eine Unterschrift.
Bei uns ist das anders: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und führen echte Gespräche, die Ihnen wirklich weiterhelfen.
Bei uns zählt das persönliche Gespräch.

Wir hören zu, erklären verständlich und gehen individuell auf jede Lebenssituation ein.
So wird aus einer Pflichtberatung eine wertvolle Unterstützung.

Denn uns geht es nicht darum, dass „Pflege gesichert“ ist – sondern, dass Pflege verstanden wird.
Mit Herz, Klarheit und dem Anspruch, dass Sie sich nach dem Gespräch sicherer und besser begleitet fühlen.

Themen unserer Beratung

  • Pflegegeld, Kombinationsleistungen und Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und das neue Jahresbudget (§ 42a SGB XI)
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Möglichkeiten der Umwidmung von Sachleistungen
  • Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Assistenzleistungen
  • Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und regionale Angebote

Ablauf Ihrer Pflegeberatung

  • Terminvereinbarung: Wir stimmen gemeinsam einen Termin ab – zu Hause oder telefonisch.
  • Beratung mit Herz und Verstand: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Ihre Situation.
  • Nachweis für die Pflegekasse: Ihre Pflegekasse erhält von uns einen Beratungsnachweis.

Ihre Vorteile

  • Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI
  • Kostenfreie Beratung – Ihre Pflegekasse übernimmt alles
  • Persönlich, verständlich, menschlich
  • Zeit für Ihre individuellen Anliegen
  • Beratung in ganz Ostfriesland und Umgebung

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