Hilfe zur Pflege

Haushaltshilfe über das Sozialamt

Haushaltshilfe über das Sozialamt

Wenn die Bewältigung des Alltags im eigenen Haushalt zunehmend schwerfällt und weder Pflegekasse noch eigene finanzielle Mittel ausreichen, bietet das Sozialamt eine wichtige Unterstützung. Im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, eine Haushaltshilfe beantragen und so weiterhin sicher und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben.

Haushaltshilfe über das Sozialamt

Nicht jeder hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse oder kann eine Haushaltshilfe selbst finanzieren. In diesen Fällen unterstützt das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII.

Die Leistung richtet sich an Menschen, die ihren Haushalt aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig führen können – auch ohne Pflegegrad, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Antrag beim Sozialamt

Die Antragstellung ist in der Regel unkompliziert, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Zuständig ist stets das Sozialamt am Wohnort, meist das zuständige Sachgebiet für Pflege oder Eingliederung. Dort wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine Unterstützung im Haushalt möglich ist.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen die Mitarbeitenden des Sozialamts beratend zur Seite.

Benötigte Unterlagen

Benötigt werden Ausweis, Nachweise zu Einkommen und Vermögen, ggf. ein Pflegegradbescheid sowie eine kurze Begründung des Hilfebedarfs.
Nach Prüfung durch das Sozialamt wird der Umfang der Kostenübernahme festgelegt. Bei Bewilligung erfolgt die Unterstützung durch einen anerkannten Dienstleister wie Meine Haushelden – die Abrechnung läuft direkt über das Sozialamt, für Sie entstehen keine Kosten.

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