Häufige Fragen2026-01-23T15:39:05+01:00

Häufige Fragen (FAQ)

Hier können Sie stöbern oder nach Kategorien filtern:

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?2025-10-22T11:07:07+02:00

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zum Ablauf, Antrag und möglichen Leistungen.

Was ist das Ziel der ambulanten Teilhabe?2025-10-22T11:06:28+02:00

Das Ziel ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt und stabil leben können – mit Unterstützung dort, wo Sie sie brauchen, und Freiheit, wo Sie sie möchten.

Was passiert bei der ambulanten Teilhabe, wenn ich in eine Klinik gehe oder umziehe?2025-10-22T11:06:02+02:00

Bei stationären Aufenthalten ruht die Leistung meist vorübergehend.
Bei einem Umzug prüfen wir gemeinsam, ob die Eingliederungshilfe am neuen Wohnort fortgesetzt werden kann.

Kann ich die Assistenz bei der ambulanten Teilhabe auch wechseln oder beenden?2025-10-22T11:05:15+02:00

Ja. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder Sie unzufrieden sind, kann der Hilfeplan angepasst oder die Zusammenarbeit beendet werden.
Der Kostenträger wird darüber informiert.

Wie schnell kann die Unterstützung bei der ambulanten Teilhabe beginnen?2025-10-22T11:04:24+02:00

Sobald der Antrag bewilligt ist und der Hilfeplan steht, kann die Betreuung innerhalb weniger Wochen starten – abhängig von Kapazitäten und Umfang.

Habe ich eine feste Bezugsperson bei der ambulanten Teilhabe?2025-10-22T11:03:25+02:00

Ja, Sie erhalten eine persönliche Bezugskraft, die Sie regelmäßig betreut. So entsteht eine verlässliche Beziehung und ein stabiles Vertrauensverhältnis.

Wer sind die Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe?2025-10-22T11:02:41+02:00

Unsere Mitarbeitenden verfügen über pädagogische, psychologische oder pflegerische Qualifikationen und langjährige Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten oder beeinträchtigten Menschen.
Uns ist wichtig, dass Vertrauen, Empathie und Augenhöhe im Mittelpunkt stehen.

Was ist der Hilfeplan bei der ambulanten Teilhabe?2025-10-22T11:02:04+02:00

Der Hilfeplan beschreibt, welche Ziele, Themen und Stunden im Rahmen der Assistenz vereinbart werden.
Er wird gemeinsam mit Ihnen, unserer Fachkraft und dem Kostenträger erstellt.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans.

Wie stelle ich den Antrag auf Eingliederungshilfe?2025-10-22T11:01:18+02:00
  • Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Landkreises gestellt.
  • In der Regel erhalten Sie dort das Formular „Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 42a SGB XII“.
  • Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern – z. B. beim Ausfüllen oder bei der Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger.
Wer bezahlt die ambulante Eingliederungshilfe?2025-10-22T11:09:28+02:00

Die Kosten übernimmt in der Regel der Träger der Sozialhilfe (z. B. Landkreis Aurich).
Voraussetzung: ein bewilligter Antrag nach § 42a SGB XII.
Eigene Kosten entstehen meist nur, wenn Einkommen oder Vermögen bestimmte Freibeträge überschreiten.

Wie oft findet die Assistenz statt bei der ambulanten Teilhabe statt?2025-10-22T11:00:08+02:00

Das hängt vom bewilligten Stundenumfang ab – meist zwischen 2 und 10 Stunden pro Woche. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrem persönlichen Hilfebedarf und dem genehmigten Budget.

Wie läuft die Hilfe konkret ab bei der ambulanten Teilhabe?2025-10-22T10:59:19+02:00

Nach der Bewilligung durch den Landkreis oder das Sozialamt wird ein individueller Hilfeplan erstellt.
Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, welche Themen wichtig sind, und vereinbaren feste Termine mit einer Bezugsperson (z. B. wöchentliche Gespräche, Begleitungen oder Alltagsunterstützung).

Welche Unterstützung bietet „Meine Haushelden“ in der ambulanten Teilhabe?2025-10-22T10:58:30+02:00

Unsere Fachkräfte unterstützen individuell – z. B. bei:

  • Strukturierung des Alltags und Haushaltsführung
  • Begleitung zu Terminen (Ärzte, Behörden, Freizeit)
  • Unterstützung bei Schriftverkehr und Finanzen
  • Förderung sozialer Kontakte und Teilhabe am Gemeindeleben
  • Motivation zu Eigenaktivität, Gesundheit und Selbstfürsorge
Was ist der Unterschied zur Pflegehilfe?2025-10-22T10:57:59+02:00

Pflegehilfe richtet sich an körperlich Pflegebedürftige, Eingliederungshilfe dagegen an Menschen mit psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen.
Ziel ist hier nicht Pflege, sondern Teilhabe, Stabilisierung und Selbstständigkeit – also Hilfe zur Lebensführung, Tagesstruktur und sozialen Integration.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?2025-10-22T10:57:17+02:00

Anspruch haben Menschen,

  • die aufgrund einer Behinderung oder seelischen Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt sind,
    und deshalb Unterstützung im Alltag benötigen (z. B. bei Organisation, Strukturierung oder sozialer Teilhabe).
  • Die rechtliche Grundlage ist § 42a SGB XII in Verbindung mit § 78 SGB IX.
Was ist ambulante Teilhabe und Eingliederungshilfe?2025-10-22T10:56:38+02:00

Ambulante Eingliederungshilfe (auch „Assistenz beim Wohnen“) unterstützt Menschen mit einer psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung dabei, selbstständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Wie schnell erhalte ich Unterstützung?2025-10-22T10:55:38+02:00

Nach Klärung der Kostenübernahme meist innerhalb weniger Tage und Wochen (verfügbare Kapazitäten vorausgesetzt).

Gibt es ein kostenloses Erstgespräch?2025-10-22T10:54:39+02:00

Ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt nach vorheriger Anfrage. Die Kosten können – je nach Situation – über § 45b SGB XI (131 € mtl.) oder im Rahmen einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI abgerechnet werden. Wir informieren vorab transparent.

Wie kann ich Leistungen der Haushelden bekommen?2025-10-22T10:53:53+02:00

Sie können sich auf verschiedenen Wegen bei uns melden – ganz so, wie es für Sie am einfachsten ist:

📞 Telefonisch oder per E-Mail:
Kontaktieren Sie uns direkt – unsere Verwaltung nimmt Ihre Anfrage entgegen und klärt kurz die wichtigsten Punkte.
Anschließend senden wir Ihnen unsere Aufnahmemappe zu.
Darin finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Vereinbarungen, die wir für die Aufnahme und Planung benötigen.

🖥️ Online:
Alternativ können Sie Ihre Anfrage auch über unsere Homepage einreichen. Wir prüfen die Angaben und melden uns anschließend telefonisch oder per Mail, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, können wir gemeinsam den Start Ihrer Unterstützung planen.

Sind die Mitarbeitenden versichert?2025-10-22T10:51:05+02:00

Ja. Sozialversicherungspflichtige Anstellung und Haftpflichtversicherung über die Meine Haushelden GmbH.

Habe ich eine feste Bezugsperson?2025-10-22T10:49:58+02:00

Ja. In der Regel setzen wir eine feste Hausheldin bei Ihnen ein.
Diese Person kennt Ihre Wünsche, Abläufe und Prioritäten und sorgt für Kontinuität und Vertrauen in der täglichen Unterstützung.

Natürlich kann es vorkommen, dass Ihre Hausheldin Urlaub hat oder krank wird.
In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen gemeinsam, ob und wann eine Vertretungskrafteinspringen soll.
Wir achten darauf, dass die Vertretung über alle wichtigen Informationen verfügt, damit Ihre Unterstützung zuverlässig und ohne Unterbrechung weiterläuft.

Wer kommt zu mir nach Hause?2025-10-22T10:47:14+02:00

Erfahrene Hausheldinnen und Haushelden mit Herz und Verantwortungsbewusstsein – viele mit jahrelanger Praxis im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder sozialen Bereich bzw. mit Aus-/Weiterbildungen. Wir achten besonders auf Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen und Vertrauenswürdigkeit.

Wie läuft die Abrechnung meiner Leistungen?2025-10-22T10:46:25+02:00

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung: gültiger Pflegegrad und verfügbares Budget (Entlastungsbetrag / Jahresbudget / Umwidmung). Privatleistungen sind möglich.

Kann ich auch Haushaltshilfe über die Krankenkasse oder Unfallversicherung erhalten?2025-10-22T10:44:50+02:00

Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn eine akute Krankheit, Risikoschwangerschaft, Operation oder ein Unfall vorliegt.
✅ Krankenkasse (§ 38 SGB V):
Wenn der Haushalt nicht geführt werden kann (z. B. nach OP, bei Risikoschwangerschaft oder stationärer Behandlung), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Die ärztliche Bescheinigung reicht aus – wir unterstützen bei der Antragstellung.
Die Kosten trägt meist die Kasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK), ggf. mit kleiner Eigenbeteiligung.
✅ Private Versicherungen (nach Unfall oder Schadenfall):
Nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt übernehmen oft auch Versicherungen wie Allianz, Malteser, ERGO, DEVK, AXA oder andere Unfall- bzw. Haushaltshilfepolicen die Kosten.
Wir erstellen auf Wunsch ein Angebot und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
So erhalten Sie auch ohne Pflegegrad kurzfristig Unterstützung im Haushalt oder Alltag.

Kurz erklärt: 40 %-Umwidmung mit Beispiel (Pflegegrad 2)2025-10-22T10:40:13+02:00
  • Monatliche Pflegesachleistung PG 2: 761 € → 40 % = 304,40 € für Entlastungs-/Betreuungsleistungen.
  • Pflegegeld wird anteilig gezahlt – bei 40 % Sachleistungsnutzung bleiben ≈ 60 % Pflegegeld: 60 % × 332 € = 199,20 €.
    Ergebnis: 304,40 € (Umwidmung) + 199,20 € (Pflegegeld) + 131 € (Entlastungsbetrag) = 634,60 € / Monat verfügbares Unterstützungsbudget.
Welche Budgets kann ich nutzen?2025-10-22T10:39:22+02:00
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € / Monat für Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung.
  • Jahresbudget (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025): bis 3.539 € / Jahr, flexibel für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (kombinierbar). Vorpflegezeit entfällt; gilt ab PG 2.
  • Umwidmung von Pflegesachleistungen: bis 40 % des Sachleistungsbetrags für Entlastungs-/Betreuungsangebote nutzbar (z. B. über uns).
Sind Einsätze auch kurzfristig möglich?2025-10-22T10:36:35+02:00

Ja – wenn Kapazitäten frei sind, z. B. bei Krankheit, Überlastung oder nach Klinikaufenthalt.

Wie läuft die Unterstützung ab?2025-10-22T10:35:44+02:00

Nach Ihrer Anfrage klären wir Bedarf und Ziele, planen individuell (wöchentlich, stundenweise, begleitet).

Was ist „pflegerisch notwendige Haushaltshilfe“?2025-10-22T10:30:26+02:00

Für Personen, die ihren Haushalt wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Beeinträchtigung nicht eigenständig führen können.
Typische Aufgaben: hygienische Sicherung der Wohnräume, Wäsche, Einkäufe/Organisation, Beobachtung des Allgemeinzustands und Rückmeldung an Angehörige/Partnerdienste.
Finanzierung je nach Fall: § 45b SGB XI (131 € mtl.), Pflegeleistungen, § 61 bzw. § 42a SGB XII.

Welche Leistungen bieten die Haushelden an?2025-10-22T10:29:15+02:00
  • Haushaltshilfe & Alltagshilfe (Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
    • Pflegeleistungen
    • Nach Unfall oder als Krankenhausvermeidung
    • Mit Verordnung
  • Betreuungs-/Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
  • Assistenz beim Wohnen / ambulante Teilhabe nach § 42a SGB XII
  • Begleitung im Alltag und Entlastung für Angehörige
Wer kann die Leistungen der Haushelden in Anspruch nehmen?2025-10-22T10:27:13+02:00

Pflegebedürftige mit Pflegegrad (1–5), Menschen mit psychischen/körperlichen Einschränkungen und Familien, die im Alltag Unterstützung benötigen.

In welchen Regionen kann ich Untersützung erhalten?2025-10-22T10:26:26+02:00

Wir sind in Aurich und Umgebung im Einsatz, u. a. Ihlow, Norden, Hage, Großheide, Esens, Großefehn, Wiesmoor sowie in Wilhelmshaven, Jever und Schortens.

Wer sind Meine Haushelden?2025-10-22T10:25:11+02:00

„Meine Haushelden GmbH“ ist ein ambulanter Dienstleister aus Ostfriesland. Wir unterstützen Menschen im Alltag – von Haushaltshilfe über Betreuung bis hin zu Pflegeberatung und Assistenzleistungen. Unser Ziel: ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.

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