Häufige Fragen (FAQ)
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- Umwidmung von Sachleistungen
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Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zum Ablauf, Antrag und möglichen Leistungen.
Das Ziel ist, dass Sie möglichst selbstbestimmt und stabil leben können – mit Unterstützung dort, wo Sie sie brauchen, und Freiheit, wo Sie sie möchten.
Bei stationären Aufenthalten ruht die Leistung meist vorübergehend.
Bei einem Umzug prüfen wir gemeinsam, ob die Eingliederungshilfe am neuen Wohnort fortgesetzt werden kann.
Ja. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder Sie unzufrieden sind, kann der Hilfeplan angepasst oder die Zusammenarbeit beendet werden.
Der Kostenträger wird darüber informiert.
Sobald der Antrag bewilligt ist und der Hilfeplan steht, kann die Betreuung innerhalb weniger Wochen starten – abhängig von Kapazitäten und Umfang.
Ja, Sie erhalten eine persönliche Bezugskraft, die Sie regelmäßig betreut. So entsteht eine verlässliche Beziehung und ein stabiles Vertrauensverhältnis.
Unsere Mitarbeitenden verfügen über pädagogische, psychologische oder pflegerische Qualifikationen und langjährige Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten oder beeinträchtigten Menschen.
Uns ist wichtig, dass Vertrauen, Empathie und Augenhöhe im Mittelpunkt stehen.
Der Hilfeplan beschreibt, welche Ziele, Themen und Stunden im Rahmen der Assistenz vereinbart werden.
Er wird gemeinsam mit Ihnen, unserer Fachkraft und dem Kostenträger erstellt.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans.
- Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt oder Fachbereich Soziales des Landkreises gestellt.
- In der Regel erhalten Sie dort das Formular „Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 42a SGB XII“.
- Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern – z. B. beim Ausfüllen oder bei der Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger.
Die Kosten übernimmt in der Regel der Träger der Sozialhilfe (z. B. Landkreis Aurich).
Voraussetzung: ein bewilligter Antrag nach § 42a SGB XII.
Eigene Kosten entstehen meist nur, wenn Einkommen oder Vermögen bestimmte Freibeträge überschreiten.
Das hängt vom bewilligten Stundenumfang ab – meist zwischen 2 und 10 Stunden pro Woche. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrem persönlichen Hilfebedarf und dem genehmigten Budget.
Nach der Bewilligung durch den Landkreis oder das Sozialamt wird ein individueller Hilfeplan erstellt.
Gemeinsam mit Ihnen legen wir fest, welche Themen wichtig sind, und vereinbaren feste Termine mit einer Bezugsperson (z. B. wöchentliche Gespräche, Begleitungen oder Alltagsunterstützung).
Unsere Fachkräfte unterstützen individuell – z. B. bei:
- Strukturierung des Alltags und Haushaltsführung
- Begleitung zu Terminen (Ärzte, Behörden, Freizeit)
- Unterstützung bei Schriftverkehr und Finanzen
- Förderung sozialer Kontakte und Teilhabe am Gemeindeleben
- Motivation zu Eigenaktivität, Gesundheit und Selbstfürsorge
Pflegehilfe richtet sich an körperlich Pflegebedürftige, Eingliederungshilfe dagegen an Menschen mit psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen.
Ziel ist hier nicht Pflege, sondern Teilhabe, Stabilisierung und Selbstständigkeit – also Hilfe zur Lebensführung, Tagesstruktur und sozialen Integration.
Anspruch haben Menschen,
- die aufgrund einer Behinderung oder seelischen Erkrankung dauerhaft beeinträchtigt sind,
und deshalb Unterstützung im Alltag benötigen (z. B. bei Organisation, Strukturierung oder sozialer Teilhabe). - Die rechtliche Grundlage ist § 42a SGB XII in Verbindung mit § 78 SGB IX.
Ambulante Eingliederungshilfe (auch „Assistenz beim Wohnen“) unterstützt Menschen mit einer psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung dabei, selbstständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Nach Klärung der Kostenübernahme meist innerhalb weniger Tage und Wochen (verfügbare Kapazitäten vorausgesetzt).
Ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt nach vorheriger Anfrage. Die Kosten können – je nach Situation – über § 45b SGB XI (131 € mtl.) oder im Rahmen einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI abgerechnet werden. Wir informieren vorab transparent.
Sie können sich auf verschiedenen Wegen bei uns melden – ganz so, wie es für Sie am einfachsten ist:
📞 Telefonisch oder per E-Mail:
Kontaktieren Sie uns direkt – unsere Verwaltung nimmt Ihre Anfrage entgegen und klärt kurz die wichtigsten Punkte.
Anschließend senden wir Ihnen unsere Aufnahmemappe zu.
Darin finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Vereinbarungen, die wir für die Aufnahme und Planung benötigen.
🖥️ Online:
Alternativ können Sie Ihre Anfrage auch über unsere Homepage einreichen. Wir prüfen die Angaben und melden uns anschließend telefonisch oder per Mail, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, können wir gemeinsam den Start Ihrer Unterstützung planen.
Ja. Sozialversicherungspflichtige Anstellung und Haftpflichtversicherung über die Meine Haushelden GmbH.
Ja. In der Regel setzen wir eine feste Hausheldin bei Ihnen ein.
Diese Person kennt Ihre Wünsche, Abläufe und Prioritäten und sorgt für Kontinuität und Vertrauen in der täglichen Unterstützung.
Natürlich kann es vorkommen, dass Ihre Hausheldin Urlaub hat oder krank wird.
In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig und besprechen gemeinsam, ob und wann eine Vertretungskrafteinspringen soll.
Wir achten darauf, dass die Vertretung über alle wichtigen Informationen verfügt, damit Ihre Unterstützung zuverlässig und ohne Unterbrechung weiterläuft.
Erfahrene Hausheldinnen und Haushelden mit Herz und Verantwortungsbewusstsein – viele mit jahrelanger Praxis im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder sozialen Bereich bzw. mit Aus-/Weiterbildungen. Wir achten besonders auf Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen und Vertrauenswürdigkeit.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung: gültiger Pflegegrad und verfügbares Budget (Entlastungsbetrag / Jahresbudget / Umwidmung). Privatleistungen sind möglich.
Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn eine akute Krankheit, Risikoschwangerschaft, Operation oder ein Unfall vorliegt.
✅ Krankenkasse (§ 38 SGB V):
Wenn der Haushalt nicht geführt werden kann (z. B. nach OP, bei Risikoschwangerschaft oder stationärer Behandlung), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Die ärztliche Bescheinigung reicht aus – wir unterstützen bei der Antragstellung.
Die Kosten trägt meist die Kasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK), ggf. mit kleiner Eigenbeteiligung.
✅ Private Versicherungen (nach Unfall oder Schadenfall):
Nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt übernehmen oft auch Versicherungen wie Allianz, Malteser, ERGO, DEVK, AXA oder andere Unfall- bzw. Haushaltshilfepolicen die Kosten.
Wir erstellen auf Wunsch ein Angebot und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
So erhalten Sie auch ohne Pflegegrad kurzfristig Unterstützung im Haushalt oder Alltag.
- Monatliche Pflegesachleistung PG 2: 761 € → 40 % = 304,40 € für Entlastungs-/Betreuungsleistungen.
- Pflegegeld wird anteilig gezahlt – bei 40 % Sachleistungsnutzung bleiben ≈ 60 % Pflegegeld: 60 % × 332 € = 199,20 €.
Ergebnis: 304,40 € (Umwidmung) + 199,20 € (Pflegegeld) + 131 € (Entlastungsbetrag) = 634,60 € / Monat verfügbares Unterstützungsbudget.
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € / Monat für Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung.
- Jahresbudget (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025): bis 3.539 € / Jahr, flexibel für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (kombinierbar). Vorpflegezeit entfällt; gilt ab PG 2.
- Umwidmung von Pflegesachleistungen: bis 40 % des Sachleistungsbetrags für Entlastungs-/Betreuungsangebote nutzbar (z. B. über uns).
Ja – wenn Kapazitäten frei sind, z. B. bei Krankheit, Überlastung oder nach Klinikaufenthalt.
Nach Ihrer Anfrage klären wir Bedarf und Ziele, planen individuell (wöchentlich, stundenweise, begleitet).
Für Personen, die ihren Haushalt wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Beeinträchtigung nicht eigenständig führen können.
Typische Aufgaben: hygienische Sicherung der Wohnräume, Wäsche, Einkäufe/Organisation, Beobachtung des Allgemeinzustands und Rückmeldung an Angehörige/Partnerdienste.
Finanzierung je nach Fall: § 45b SGB XI (131 € mtl.), Pflegeleistungen, § 61 bzw. § 42a SGB XII.
- Haushaltshilfe & Alltagshilfe (Reinigung, Einkaufen, Wäsche)
- Pflegeleistungen
- Nach Unfall oder als Krankenhausvermeidung
- Mit Verordnung
- Betreuungs-/Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
- Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
- Assistenz beim Wohnen / ambulante Teilhabe nach § 42a SGB XII
- Begleitung im Alltag und Entlastung für Angehörige
Pflegebedürftige mit Pflegegrad (1–5), Menschen mit psychischen/körperlichen Einschränkungen und Familien, die im Alltag Unterstützung benötigen.
Wir sind in Aurich und Umgebung im Einsatz, u. a. Ihlow, Norden, Hage, Großheide, Esens, Großefehn, Wiesmoor sowie in Wilhelmshaven, Jever und Schortens.
„Meine Haushelden GmbH“ ist ein ambulanter Dienstleister aus Ostfriesland. Wir unterstützen Menschen im Alltag – von Haushaltshilfe über Betreuung bis hin zu Pflegeberatung und Assistenzleistungen. Unser Ziel: ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.

