Haushelden anfordern

Schritt 1: Kontakt

Kontaktieren Sie uns telefonisch (04941-7399540) oder per Mail (kontakt@meine-haushelden.de). Umso mehr Informationen wir im Vorfeld haben, umso eher können wir Sie für eine Versorgung einplanen.

Wichtige Informationen für uns sind folgende:
Vor- und Zuname und Adresse der Pflegebedürftigen Person, besteht ein Pflegegrad? Wenn ja, welcher? (Pflegegrad 1-5) und wann können wir versorgen.

Schritt 2: Aufnahmeunterlagen

Damit Sie sich in Ruhe die Zeit nehmen können, unsere Aufnahmeunterlagen zu sichten, senden wir Ihnen diese per Post zu. Sie erhalten von uns einen Hefter mit allen erforderlichen Dokumenten. Einmal für uns und einmal als Kopie für Ihre Unterlagen. Wenn alles ausgefüllt wurde, senden Sie uns unseren Teil in dem beigelegten Freiumschlag zurück.

Schritt 3: Beginn der Leistung

Nachdem alle Formalitäten geklärt sind, können die Arbeit bei Ihnen aufnehmen.

Häufige Fragen zum Thema Haushaltshilfe

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„Meine Haushelden GmbH“ ist ein ambulanter Dienstleister aus Ostfriesland. Wir unterstützen Menschen im Alltag – von Haushaltshilfe über Betreuung bis hin zu Pflegeberatung und Assistenzleistungen. Unser Ziel: ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.
Wir sind in Aurich und Umgebung im Einsatz, u. a. Moordorf, Wiesmoor, Norden, Hage, Großheide, Esens, Großefehn sowie in Wilhelmshaven, Jever und Schortens.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad (1–5), Menschen mit psychischen/körperlichen Einschränkungen und Familien, die im Alltag Unterstützung benötigen.
  • Haushaltshilfe & Alltagshilfe (Reinigung, Einkaufen, Kochen, Wäsche)
  • Betreuungs-/Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
  • Assistenz beim Wohnen / ambulante Teilhabe nach § 42a SGB XII
  • Begleitung im Alltag und Entlastung für Angehörige
Für Personen, die ihren Haushalt wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Beeinträchtigung nicht eigenständig führen können.
Typische Aufgaben: hygienische Sicherung der Wohnräume, Wäsche/Kochen, Einkäufe/Organisation, Beobachtung des Allgemeinzustands und Rückmeldung an Angehörige/Partnerdienste.
Finanzierung je nach Fall: § 45b SGB XI (131 € mtl.), Pflegeleistungen, § 61 bzw. § 42a SGB XII.
Nach Ihrer Anfrage klären wir Bedarf und Ziele, planen individuell (wöchentlich, stundenweise, begleitet).
Ja – wenn Kapazitäten frei sind, z. B. bei Krankheit, Überlastung oder nach Klinikaufenthalt.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € / Monat für Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung.
  • Jahresbudget (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025): bis 3.539 € / Jahr, flexibel für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (kombinierbar). Vorpflegezeit entfällt; gilt ab PG 2.
  • Umwidmung von Pflegesachleistungen: bis 40 % des Sachleistungsbetrags für Entlastungs-/Betreuungsangebote nutzbar (z. B. über uns).
  • Monatliche Pflegesachleistung PG 2: 761 € → 40 % = 304,40 € für Entlastungs-/Betreuungsleistungen.
  • Pflegegeld wird anteilig gezahlt – bei 40 % Sachleistungsnutzung bleiben ≈ 60 % Pflegegeld: 60 % × 332 € = 199,20 €.
    Ergebnis: 304,40 € (Umwidmung) + 199,20 € (Pflegegeld) + 131 € (Entlastungsbetrag) = 634,60 € / Monat verfügbares Unterstützungsbudget.
Pflegegrad Pflegesachleistung mtl. 40 % Umwidmung Pflegegeld voll ~60 % Pflegegeld
PG 2 761 € 304 € 332 € 199 €
PG 3 1.432 € 573 € 573 € 344 €
PG 4 1.778 € 711 € 765 € 459 €
PG 5 2.200 € 880 € 947 € 568 €

Hinweis: Pflegegeld reduziert sich anteilig entsprechend der tatsächlich genutzten Sachleistungsquote.

Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn eine akute Krankheit, Risikoschwangerschaft, Operation oder ein Unfall vorliegt.
✅ Krankenkasse (§ 38 SGB V):
Wenn der Haushalt nicht geführt werden kann (z. B. nach OP, bei Risikoschwangerschaft oder stationärer Behandlung), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Die ärztliche Bescheinigung reicht aus – wir unterstützen bei der Antragstellung.
Die Kosten trägt meist die Kasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK), ggf. mit kleiner Eigenbeteiligung.
✅ Private Versicherungen (nach Unfall oder Schadenfall):
Nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt übernehmen oft auch Versicherungen wie Allianz, Malteser, ERGO, DEVK, AXA oder andere Unfall- bzw. Haushaltshilfepolicen die Kosten.
Wir erstellen auf Wunsch ein Angebot und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
So erhalten Sie auch ohne Pflegegrad kurzfristig Unterstützung im Haushalt oder Alltag.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung: gültiger Pflegegrad und verfügbares Budget (Entlastungsbetrag / Jahresbudget / Umwidmung). Privatleistungen sind möglich.
Erfahrene Hausheldinnen und Haushelden mit Herz und Verantwortungsbewusstsein – viele mit jahrelanger Praxis im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder sozialen Bereich bzw. mit Aus-/Weiterbildungen. Wir achten besonders auf Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen und Vertrauenswürdigkeit.
Ja. Kontinuität ist uns wichtig.
Ja. Sozialversicherungspflichtige Anstellung und Haftpflichtversicherung über die Meine Haushelden GmbH.
Telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir prüfen, welche Unterstützung sinnvoll und förderfähig ist.
Ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt nach vorheriger Anfrage. Die Kosten können – je nach Situation – über § 45b SGB XI (131 € mtl.) oder im Rahmen einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI abgerechnet werden. Wir informieren vorab transparent.
Nach Klärung der Kostenübernahme meist innerhalb weniger Tage (verfügbare Kapazitäten vorausgesetzt).