Ambulante Teilhabe

Eingliederungshilfe im Landkreis Aurich

Ambulante Eingliederungshilfe

Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Beeinträchtigung eine besondere Herausforderung. Die ambulante Eingliederungshilfe bietet genau hier verlässliche Unterstützung: individuell, alltagsnah und orientiert an den persönlichen Bedürfnissen. Im Landkreis Aurich begleiten wir erwachsene Menschen dabei, ihren Alltag zu strukturieren, soziale Teilhabe zu erleben und ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzugewinnen. Dabei steht stets der Mensch im Mittelpunkt – mit Respekt, Empathie und dem Ziel, gemeinsam Perspektiven zu entwickeln.

Was ist ambulante Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe im Landkreis Aurich

Die Eingliederungshilfe nach § 42a SGB XII unterstützt erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Beeinträchtigung dabei, selbstständig in der eigenen Wohnung oder einer ambulanten Wohnform zu leben.

Unsere ambulante Teilhabe bietet individuelle, alltagsnahe und verlässliche Unterstützung, um Stabilität, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstständigkeit zu fördern.

Meine Haushelden begleiten Sie dabei respektvoll, einfühlsam und auf Augenhöhe.

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Fachkräfte unterstützen Sie in allen Lebensbereichen, die für ein selbstbestimmtes Leben wichtig sind – ohne zu bevormunden und mit dem Ziel, Ihre eigenen Fähigkeiten zu stärken.

  • Förderung sozialer Kontakte, Freizeitgestaltung und Erweiterung des Lebenskreises

  • Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur

  • Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen

  • Unterstützung im Wohnbereich (z. B. Haushaltsführung, Erhalt der Wohnung, Umgang mit Vermietern)

  • Begleitung beim Wechsel in eine neue Wohn- oder Lebensform

  • Kontaktsicherung bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten

  • Reflexion der persönlichen Situation, Krankheit und Ängste im Alltag

  • Begleitung zu Arztterminen und Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen

  • Assistenz im Umgang mit Behörden, Banken und Institutionen

  • Organisation und Planung des Alltags für mehr Struktur und Sicherheit

  • Teilnahme an Gesamtplankonferenzen und Abstimmung individueller Hilfeziele mit dem Sozialamt Aurich

Unser Grundsatz:

So viel Unterstützung wie nötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Anspruch, Finanzierung & unser Grundsatz

Die Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe werden über das Sozialamt des Landkreises Aurich finanziert. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 113 ff. SGB IX in Verbindung mit § 42a SGB XII.

Gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Leistungsträger entwickeln wir einen individuellen Hilfeplan, der sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen und Lebenszielen orientiert. Darin wird festgelegt, welche Unterstützung Sie benötigen, in welchem Umfang diese erfolgt und wie Sie bestmöglich in Ihrem Alltag begleitet werden. Ziel ist eine passgenaue Hilfe, die Ihre Selbstständigkeit stärkt und Ihnen langfristig Sicherheit und Stabilität bietet.

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