Verordnung

Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung (§ 24h & § 38 SGB V)

Wir sind da, wenn Sie Unterstützung brauchen

Das Leben hält nicht immer nur leichte Phasen bereit. Eine Schwangerschaft, eine Entbindung oder eine Erkrankung können schnell dazu führen, dass die alltägliche Hausarbeit zur Belastung wird. In solchen Momenten steht Ihnen Meine Haushelden zuverlässig zur Seite – mit erfahrenen, einfühlsamen Helferinnen, die Sie im Haushalt entlasten und den Alltag am Laufen halten.

Ob auf ärztliche Verordnung, während der Schwangerschaft und nach der Geburt oder bei krankheitsbedingter Einschränkung – wir unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen Raum für das Wesentliche zu geben: Ihre Gesundheit, Ihr Wohlbefinden und Ihre Familie.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V)

Während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt kann es gesundheitlich notwendig sein, sich zu schonen.
Wenn Sie Ihren Haushalt in dieser Zeit nicht selbst führen können, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h SGB V – auch ohne Kind im Haushalt.

  • Hilfe bei der Hausarbeit und beim Einkaufen
  • Unterstützung bei der Versorgung älterer Kinder
  • Entlastung während der Schwangerschaft oder im Wochenbett
  • ärztlich verordnete Bettruhe
  • drohende Frühgeburt oder starke Schwangerschaftsbeschwerden
  • Komplikationen nach Kaiserschnitt oder Entbindung

So können Sie sich voll auf Ihre Gesundheit und Ihr Baby konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.

Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung
(§ 24h & § 38 SGB V)

Weil Gesundheit Vorrang hat – und der Haushalt trotzdem weiterläuft.

Manchmal bringt das Leben Situationen, in denen die eigene Kraft einfach nicht reicht:
eine Risikoschwangerschaft, eine Operation, eine chronische Erkrankung oder die Notwendigkeit, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.
In solchen Fällen kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.

Unsere Hausheldinnen sorgen dafür, dass Ihr Alltag trotzdem funktioniert – zuverlässig, diskret und mit Herz.

Haushaltshilfe bei Krankheit (§ 38 SGB V)

Wenn Sie krankheitsbedingt den Haushalt nicht führen können, besteht Anspruch auf Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.

  • im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder
    eine Person mit Behinderung auf Hilfe angewiesen ist (§ 38 Abs. 1 S. 2 SGB V).
  • Auch ohne Kind im Haushalt kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligen,
    wenn sie zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes medizinisch notwendig ist (§ 38 Abs. 2 SGB V).
  • Akute oder chronische Erkrankungen (z. B. Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Probleme, Erschöpfung)
  • Nach einer Operation oder während einer Reha-Nachsorge
  • Ärztlich verordnete Bettruhe oder eingeschränkte Belastbarkeit
  • Psychische Krisen oder starke Erschöpfungszustände
  • Unfallfolgen, Knochenbrüche oder Gelenkoperationen
  • Chemotherapie, Strahlentherapie oder andere belastende Behandlungen

Unsere Hausheldinnen übernehmen alle anfallenden Aufgaben – damit Sie Zeit für Ihre Genesung haben.

So läuft es ab

Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt stellt eine Verordnung (Formular Muster 21) aus.
Einreichung bei der Krankenkasse: Sie reichen das Formular ein – wir helfen Ihnen gern dabei.
Einsatzbeginn: Nach Bewilligung übernehmen wir zuverlässig, professionell und individuell abgestimmt auf Ihre Situation.

Tipp:

Auch nach einer ambulanten Operation oder zur Krankenhausvermeidung können die Kosten übernommen werden.

Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Ihre Krankenkasse bietet.

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