Haushaltshilfe

§ 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (131 € monatlich)

Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Ein gepflegter Haushalt trägt entscheidend dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Mit unseren Leistungen helfen wir genau dort, wo Unterstützung gebraucht wird – finanziert durch Ihre Pflegekasse.

Entlastungsbetrag
(131 € monatlich) § 45b SGB XI

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag.

Dieser Betrag kann für unsere Hausheldinnen-Leistungen genutzt werden, zum Beispiel für:
– Reinigung und Wäschepflege
– Aufräumarbeiten und Ordnung im Haushalt
– Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen
– Unterstützung im Alltag und Gespräche

Wir übernehmen auf Wunsch die komplette Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse – einfach, sicher und nachvollziehbar.

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Jahresbudget (seit 2025)
§ 42a SGB XI

Seit 2025 gilt das neue Jahresbudget der Pflegeversicherung.

Es vereint bisher getrennte Leistungen (Kurzzeit- und Verhinderungspflege) zu einem flexiblen Gesamtbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr.

Dieses Budget kann genutzt werden für:

  • stundenweise Entlastung im Alltag
  • Unterstützung bei Ausfall pflegender Angehöriger
  • zusätzliche Hilfe im Haushalt

Wir beraten Sie gern, wie Sie dieses Budget gemeinsam mit dem Entlastungsbetrag optimal einsetzen können.

Umwidmung von Pflege-
sachleistungen
(bis zu 40 %)
§ 45a SGB XI

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihrer Pflegesachleistungen für sogenannte
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) umwidmen – also auch für unsere Haushaltshilfe.

Beispiel:

Pflegegrad 2 hat monatlich 761 € Sachleistungsbudget.
Davon können 40 % (= 304,40 €) für unsere Haushaltshilfe genutzt werden.
Das verbleibende Budget steht weiterhin für ambulante Pflegeleistungen zur Verfügung.
So entsteht mehr Flexibilität im Pflegealltag – individuell, alltagstauglich und unbürokratisch.

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Pflegeberatung

nach § 37 Abs. 7 SGB XI

Verordnung

§ 24h & § 38 SGB V

Unvall-
versicherung

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Haushaltshilfe über das
Sozialamt

Ambulante Teilhabe

§ 42a SGB XII

Häufige Fragen zum Thema Haushaltshilfe

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„Meine Haushelden GmbH“ ist ein ambulanter Dienstleister aus Ostfriesland. Wir unterstützen Menschen im Alltag – von Haushaltshilfe über Betreuung bis hin zu Pflegeberatung und Assistenzleistungen. Unser Ziel: ein selbstbestimmtes Leben zu Hause.

Meine Haushelden sind in Aurich und Umgebung im Einsatz, u. a. Moordorf, Wiesmoor, Norden, Hage, Großheide, Esens, Großefehn sowie in Wilhelmshaven, Jever und Schortens.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad (1–5), Menschen mit psychischen/körperlichen Einschränkungen und Familien, die im Alltag Unterstützung benötigen.

  • Haushaltshilfe & Alltagshilfe (Reinigung, Einkaufen, Kochen, Wäsche)
  • Betreuungs-/Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
  • Assistenz beim Wohnen / ambulante Teilhabe nach § 42a SGB XII
  • Begleitung im Alltag und Entlastung für Angehörige
Für Personen, die ihren Haushalt wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Beeinträchtigung nicht eigenständig führen können.
Typische Aufgaben: hygienische Sicherung der Wohnräume, Wäsche/Kochen, Einkäufe/Organisation, Beobachtung des Allgemeinzustands und Rückmeldung an Angehörige/Partnerdienste.
Finanzierung je nach Fall: § 45b SGB XI (131 € mtl.), Pflegeleistungen, § 61 bzw. § 42a SGB XII.
Nach Ihrer Anfrage klären wir Bedarf und Ziele, planen individuell (wöchentlich, stundenweise, begleitet).
Ja – wenn Kapazitäten frei sind, z. B. bei Krankheit, Überlastung oder nach Klinikaufenthalt.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € / Monat für Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung.
  • Jahresbudget (§ 42a SGB XI, ab 01.07.2025): bis 3.539 € / Jahr, flexibel für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (kombinierbar). Vorpflegezeit entfällt; gilt ab PG 2.
  • Umwidmung von Pflegesachleistungen: bis 40 % des Sachleistungsbetrags für Entlastungs-/Betreuungsangebote nutzbar (z. B. über uns).
Pflegegrad Pflegesachleistung mtl. 40 % Umwidmung Pflegegeld voll ~60 % Pflegegeld
PG 2 761 € 304 € 332 € 199 €
PG 3 1.432 € 573 € 573 € 344 €
PG 4 1.778 € 711 € 765 € 459 €
PG 5 2.200 € 880 € 947 € 568 €

Hinweis: Pflegegeld reduziert sich anteilig entsprechend der tatsächlich genutzten Sachleistungsquote.

Auch ohne Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe finanziert werden, wenn eine akute Krankheit, Risikoschwangerschaft, Operation oder ein Unfall vorliegt.
✅ Krankenkasse (§ 38 SGB V):
Wenn der Haushalt nicht geführt werden kann (z. B. nach OP, bei Risikoschwangerschaft oder stationärer Behandlung), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Die ärztliche Bescheinigung reicht aus – wir unterstützen bei der Antragstellung.
Die Kosten trägt meist die Kasse (z. B. AOK, TK, Barmer, DAK), ggf. mit kleiner Eigenbeteiligung.
✅ Private Versicherungen (nach Unfall oder Schadenfall):
Nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt übernehmen oft auch Versicherungen wie Allianz, Malteser, ERGO, DEVK, AXA oder andere Unfall- bzw. Haushaltshilfepolicen die Kosten.
Wir erstellen auf Wunsch ein Angebot und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
So erhalten Sie auch ohne Pflegegrad kurzfristig Unterstützung im Haushalt oder Alltag.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung: gültiger Pflegegrad und verfügbares Budget (Entlastungsbetrag / Jahresbudget / Umwidmung). Privatleistungen sind möglich.
Erfahrene Hausheldinnen und Haushelden mit Herz und Verantwortungsbewusstsein – viele mit jahrelanger Praxis im hauswirtschaftlichen, pflegerischen oder sozialen Bereich bzw. mit Aus-/Weiterbildungen. Wir achten besonders auf Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen und Vertrauenswürdigkeit.
Ja. Kontinuität ist uns wichtig.
Ja. Sozialversicherungspflichtige Anstellung und Haftpflichtversicherung über die Meine Haushelden GmbH.
Telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir prüfen, welche Unterstützung sinnvoll und förderfähig ist.
Ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt nach vorheriger Anfrage. Die Kosten können – je nach Situation – über § 45b SGB XI (131 € mtl.) oder im Rahmen einer Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI abgerechnet werden. Wir informieren vorab transparent.
Nach Klärung der Kostenübernahme meist innerhalb weniger Tage (verfügbare Kapazitäten vorausgesetzt).